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Ist das Kind von mir oder nicht? Viele Väter plagen sich mit dieser Frage und auch einige Frauen sind sich nicht immer zu hundert Prozent sicher, wer der tatsächliche Erzeuger ihres Kindes ist. In solchen Fällen können Vaterschaftstest Aufklärung schaffen. Mit ihrer Hilfe kann im Labor der leibliche Vater eines Kindes ermittelt werden.

Was ist eigentlich ein Vaterschaftstest?

Mit einem Vaterschaftstest kann nahezu einwandfrei belegt werden, ob eine Verwandtschaft zwischen einem Kind und einem angeblichen Vater besteht oder nicht. Zur Überprüfung der möglichen Verwandtschaft wird eine Analyse der DNA des potentiellen Vaters durchgeführt. In der heutigen Zeit liegt die Genauigkeit derartiger Tests bei 99,9 Prozent, so dass sich mit beinahe größtmöglicher Genauigkeit die Vaterschaft feststellen lässt. Erst seit ungefähr zehn Jahren sind derartige Tests auch für Privatpersonen finanziell erschwinglich und sind zudem nicht mehr ausschließlich der Polizei im Rahmen von Ermittlungsarbeiten vorbehalten.

Wie wird der Test durchgeführt?

Um die möglichen Verwandtschaftsverhältnisse feststellen zu können, wird ein Abstrich von der Schleimhaut des Vaters, des Kindes sowie von der Mutter genommen. Die benötigte DNA wird dabei in den meisten Fällen aus den Zellen der Mundschleimhaut genommen, also in Form von Speichelproben. Derartige DNA-Proben können jedoch ebenso von Gegenständen wie Zigarettenstummeln, Taschentüchern oder Kaugummis genommen werden. Im Anschluss wird aus der Probe die jeweilige DNA isoliert und die verschiedenen Proben miteinander verglichen. Wenn bestimmte Segmente in der DNA von Vater und Kind miteinander übereinstimmen, dann kann die Verwandtschaft bestätigt werden.

Einverständnis ist notwendig

Im Grundgesetz ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung festgeschrieben. Aus diesem Grund kann ein privater Vaterschaftstest nur dann durchgeführt werden, wenn von allen daran beteiligten Personen die Einverständniserklärungen vorliegen - andernfalls macht man sich strafbar. Ein heimlich durchgeführtes und negativ ausfallendes Gutachten gilt aus diesem Grund vor dem Gesetzgeber nicht als Beweismittel. Darüber hinaus kann es auch nicht als Anfangsverdacht in Falle einer Vaterschaftsanfechtungsklage genutzt werden. In derartigen Fällen besitzen ausschließlich diejenigen DNA-Untersuchungen vor Gericht ausreichende Beweiskraft, die gerichtlich in Auftrag gegeben und vom Notar beglaubigt worden sind. Seit einem Beschluss vom Bundesverfassungsgericht vom Februar 2007 sind heimlich durchgeführte Vaterschaftstests vor Gericht nicht zulässig.

Laut unterschiedlichen Schätzungen sind rund zehn Prozent aller Kinder nicht von ihrem vermeintlichen biologischen Vater. Ein negativer Vaterschaftstest kann eine Familie vor eine große Belastungsprobe stellen. In vielen Fällen breitet sich jedoch Erleichterung aus, wenn der Test positiv ausfällt und alle Familienmitglieder endlich Gewissheit haben.

Kosten für den Test

Die Preise für eine derartige DNA-Analyse können variieren. In den meisten Fällen verursacht ein Vaterschaftstest Kosten in Höhe von 400 bis 1.100 Euro, darin sind allerdings die Untersuchung aller relevanten Personen enthalten.